Architektenleistung LP 1-2: Grundlagenermittlung – Vorentwurfsplanung; Projektentwicklung / Studie
Sie haben als Bauherr / Auftraggeber zunächst eine Idee, evtl. schon ein Grundstück und ein meist definiertes Budget. Wir prüfen gemeinsam im Rahmen einer Vorentwurfsplanung und in Varianten ob und wie sich die Idee mit zugehörigem Raumprogramm umsetzen lassen könnte. Im Ergebnis entstehen erste Vorentwürfe mit möglichen Kubaturen und zugehörigen Kostenschätzungen (Leistungsphasen 1 – 2 nach HOAI).
Architektenleistung LP 3-4: Entwurfsplanung – Genehmigungsplanung
Das gemeinsam entwickelte Konzept / der Vorentwurf bzw. eine entsprechende Zuarbeit wird durchgearbeitet, mit den notwendigen Fachdisziplinen koordiniert (soweit notwendig werden Fachingenieure hinzugezogen) und als Entwurfsplanung mit zugehöriger Kostenberechnung entwickelt. Diese stellt dann die Grundlage für den Bauantrag zur Erteilung einer Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsicht dar (Leistungsphasen 3 – 4 nach HOAI).
Architektenleistung LP 5: Ausführungsplanung
Die Grundlagen aus der Entwurfsplanung werden weiter präzisiert, so dass alle notwendigen Detail- und Maßangaben für die Baustelle eingearbeitet werden. Im Rahmen verschiedener Kooperationen mit Generalunternehmern wird die Leistungsphase 5 auch eigenständig angeboten (Leistungsphase 5 nach HOAI).
Architektenleistung LP 6-7: Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe
Die in der vorangegangenen Leistungsphase detailliert durchgearbeitete Ausführungsplanung wird im Rahmen von Leistungsverzeichnissen in einzelnen Positionen eindeutig beschrieben und mit zugehörigen Mengen versehen, damit Bauunternehmer auf dieser Basis Angebote erstellen können. Diese werden nach entsprechendem Rücklauf auf Vollständigkeit sowie fachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Im Ergebnis steht ein Vergabevorschlag für die jeweiligen Bauleistungen (Leistungsphasen 6 + 7 nach HOAI).
Architektenleistung LP 8: Objektüberwachung
Während der Bauausführung wird das Objekt im Hinblick auf Übereinstimmung mit den Planungsgrundlagen überprüft. Es erfolgt eine zugehörige, regelmäßige Dokumentation des Baufortschrittes. Neben der qualitativen Prüfung erfolgt parallel die kostenmäßige und terminliche Koordination und Prüfung der Bauausführung (Leistungsphase 8 nach HOAI).
Architektenleistung LP 9: Objektbetreuung
Prüfung und Dokumentation von Wartungsleistungen und Mängelbeseitigungen im Rahmen der vereinbarten Verjährungsfristen (Leistungsphase 9 nach HOAI).
Besondere Leistung: Fachplanung für vorbeugenden Brandschutz
Kann sowohl in Kombination mit einem Hochbauprojekt, wie auch als gesonderte Fachingenieurleistung angeboten werden. Neben brandschutztechnischen Beratungsleistungen werden hierbei vor allem Brandschutznachweise im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren bearbeitet.